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Genehmigung besonders leidvoller Tierversuche in Deutschland ohne Einschränkung möglich

Stuttgart, 9. Februar 2023 – Gemeinsam mit 13 Tierschutz- und Tierrechtsvereinen wendet sich PETA in einem offenen Brief an Bundesminister Cem Özdemir. Anlass sind gravierende Mängel in den derzeitigen gesetzlichen Grundlagen für die Genehmigung von Tierversuchen. Ein juristisches Gutachten belegt, dass die EU-Tierversuchsrichtlinie fehlerhaft in das deutsche Recht umgesetztwurde. Die Bundesregierung will das Tierschutzgesetz in diesem Jahr überarbeiten. Daher fordert das Bündnis den zuständigen Bundesminister auf, die Gelegenheit zu nutzen. Die Organisationenund Verbände appellieren an Özdemir, die gesetzlichen Umsetzungsdefizite im Tierversuchsrecht durch entsprechende Änderungen im Tierschutzgesetz und in der Tierschutztierversuchsverordnung zu beheben.

„Die Regierung muss endlich handeln und bei der anstehenden Überarbeitung die längst überfälligen Änderungen in das deutsche Tierschutzgesetz einbauen“, so Harald Ullmann, 2. Vorsitzender von PETA Deutschland e.V. „Dieses schützt Tiere in Versuchslaboren bislang noch nicht einmal nach den von der EU vorgegebenen Mindestmaßen. Deutschland muss sein ‚Staatsziel Tierschutz‘ernst nehmen und durch gesetzliche Änderungen deutliche Verbesserungen erzielen, bis ein Ausstiegsplan aus Tierversuchen die Forschung endgültig modernisiert. PETA hat hierfür bereits ein Strategiepapier vorgelegt – den Research Modernisation Deal.“

Gesetzesdefizite trotz eingestellten Vertragsverletzungsverfahrens

Im Jahr 2018 leitete die EU-Kommission ein entsprechendes Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland ein. Nach einer Änderung des Tierschutzgesetzes und der Tierschutztierversuchsverordnung wurde das Verfahren 2022 offiziell eingestellt. Die Gründe sind weder transparent noch nachvollziehbar. Damit bestehen weiterhin erhebliche tierschutzrelevante Mängel. Die Folgen zeigt ein pathologischer Bericht auf, von dem die Organisation Ärzte gegen Tierversuche 2022 Kenntnis erlangte. Dieser belegt, dass die Tiere außergewöhnlich hohem Leiden ausgesetzt waren – obwohl die entsprechenden Versuchsvorhaben oft lediglich als mittelgradig belastend eingestuft und genehmigt wurden.

Genehmigung besonders leidvoller Tierversuche in Deutschland ohne Einschränkung möglich

Die EU schreibt eine sogenannte Schme

rz-Leidens-Obergrenze vor, ab der ein Tierversuch grundsätzlich nicht mehr durchgeführt werden sollte. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen erlaubt. Dagegen ist in Deutschland die Genehmigung besonders leidvoller Tierversuche weiterhin ohne Einschränkung möglich. Auch schwerstbelastende Versuche dürfen begonnen werden, bevor die EU-Instanz antwortet und gegebenenfalls von ihrem Vetorecht Gebrauch macht.

Juristisches Gutachten belegt fehlerhafte Umsetzung des Tierversuchsrechts

Dem offenen Brief liegt ein Gutachten des ersten Vorsitzenden der Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V., Dr. Christoph Maisack, bei. Darin erläutert er die zahlreichen Mängel bei derUmsetzung des europäischen Tierversuchsrechts in das deutsche Recht. Die Defizite betreffen vor allem die Prüfkompetenz der Genehmigungsbehörden. So muss den Behörden laut EU-Tierversuchsrichtlinie eine „vollumfänglich selbstständige Beurteilung“ zustehen. In Deutschland wird diese Prüfkompetenz jedoch zum Großteil auf eine Plausibilitätskontrolle reduziert. Folglich liegt ein großer Teil der Projektbeurteilung ausschließlich in den Händen des Antragstellers. Weiterhin formuliert die EU-Tierversuchsrichtlinie beispielsweise sehr konkrete und hohe Anforderungen dazu, wie der Schaden für die Tiere und der Nutzen für den Menschen anzugeben ist. Seine Bemühungen und Recherchen zum Auffinden einer möglichen tierversuchsfreien Methode muss der Antragsteller laut Richtlinie ausführlich und konkret dokumentieren, um die vermeintliche Unerlässlichkeit des Tierversuchs zu belegen. Nur so kann die Behörde eine fundierte Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen. All diese und viele weitere Voraussetzungen fehlen im deutschen Gesetz.

PETAs Motto lautet in Teilen: Tiere sind nicht dazu da, dass wir an ihnen experimentieren oder sie in irgendeiner anderen Form ausbeuten. Wenngleich die tierfreie Forschung nur unzureichend gefördert wird, gibt es bereits zahlreiche macht sich dafür stark, dass Tierversuche verboten und durch humane, moderne Forschungsmethoden ersetzt werden. Die Organisation setzt sich gegen Speziesismus ein – eine Form von Diskriminierung, bei der Tiere aufgrund ihrer Artzugehörigkeit abgewertet werden.

 

Quelle: Dr. Mabuse
Foto-Videocredit: ©Ulrich Trommer